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beglaubigte Übersetzungen
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Lingua Certification
Lingua ÜbersetzungenBeglaubigte Übersetzungen und Apostillen
Wir sorgen für Recht.
Wir sind vom Notariat anerkannt und erstellen für Sie notariell beglaubigte Übersetzungen und wenn nötig Apostillen.
Wann benötigt man eine beglaubigte Überetzung?
Die notariell beglaubigte Übersetzung ist im Verkehr mit Behörden/Ämtern erforderlich. Beispiele von Dokumenten:
- Zeugnisse (Schul- und Arbeitszeugnisse, Diplome, Arztzeugnisse etc.)
- Verträge (Kauf-, Arbeits- und Kreditvertrag etc.)
- Zivilstandsdokumente (Geburts-, Anerkennungs-, Ehe-, Scheidungs- sowie Todesurkunde)
- Diverse Dokumente (Handelsregisterauszug, Statuten, Strafregisterauszug, Patente und Formulare, Wohnsitzbestätigung, Gerichtsurteile, Pässe, Visabescheinigungen)
- Papiere für Immigration oder Emigration und Einbürgerung
Wann braucht es eine Apostille oder Überbeglaubigung?
Falls die Übersetzung Ihres Dokumentes fürs Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei.
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